Der EU AI Act verpflichtet alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder bereitstellen ihre Mitarbeitenden gemäß Artikel 4 zu schulen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, deren Risiken, Einschränkungen und Pflichten verstehen. Das betrifft nicht nur Entwickler, sondern vor allem Anwender in Marketing, HR, Vertrieb, Kundenservice und Management.
Unternehmen, die ihrer Schulungspflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Strafen:
bis zu 35 Mio. € Bußgeld oder 7 % des Jahresumsatzes – ähnlich wie bei der DSGVO.
Auch Einzelpersonen in Leitungsfunktionen können haftbar gemacht werden!