EU-AI-ACT Art. 4
Die effizienteste lösung für kmu und mittelständische unternehmen
Erfüllen Sie Ihre Schulungspflicht nach dem EU-AI-Act Art. 4 - praxisnah, rechtssicher und zertifiziert.
Nach dem aktuellen Gesetzesstand sind alle Unternehmen, die KI betreiben oder anbieten verpflichtet Ihre Mitarbeiter in Sachen KI zu schulen. Der EU-AI-Act ist bereits seitdem 1. August 2024 in Kraft getreten.
Eine blaue Flagge der Europäischen Union mit einem Kreis aus zwölf goldenen Sternen.

Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nutzen KI‑Tools wie ChatGPT sehr häufig – Studien zeigen Nutzungquoten zwischen 20 % und 40 %, in bestimmten Funktionen sogar rund 41 %, oft ohne Wissen der Geschäftsführung. Damit liegt eine Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU‑AI‑Acts vor – unabhängig von Unternehmensgröße. Verpassen Sie diese Schulung, drohen ab dem 2. August  2025 zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Schäden durch KI‑Fehlgebrauch; schwerwiegende Verstöße können Bußgelder bis zu 35 Mio € oder 7 % des globalen Umsatzes zur Folge haben. Unternehmen sollten aktiv KI‑Nutzungsrichtlinien etablieren und Mitarbeitende schulen – nur so lässt sich Haftung vermeiden
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Seit August 2024 besteht eine
KI-Pflicht für Unternehmen in der EU
Der EU AI Act verpflichtet alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder bereitstellen ihre Mitarbeitenden gemäß Artikel 4 zu schulen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, deren Risiken, Einschränkungen und Pflichten verstehen. Das betrifft nicht nur Entwickler, sondern vor allem Anwender in Marketing, HR, Vertrieb, Kundenservice und Management.
Unternehmen, die ihrer Schulungspflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Strafen:
bis zu 35 Mio. € Bußgeld oder 7 % des Jahresumsatzes – ähnlich wie bei der DSGVO.
Auch Einzelpersonen in Leitungsfunktionen können haftbar gemacht werden!
Eine Computerplatine mit einem zentralen AI-Chip und kleineren Chips.
Eine Brille liegt auf einem Notizbuch neben einem Laptop und einem Stift.
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: Verbotene Systeme (z. B. Social Scoring oder manipulative KI), Hochrisiko-Systeme (z. B. im Personalwesen, der Justiz oder bei Kreditentscheidungen), begrenztes Risiko (z. B. interaktive Chatbots) und Systeme mit minimalem Risiko. Letztere umfassen die gängigen Tools, die viele Unternehmen heute bereits im Alltag einsetzen – darunter ChatGPT, Midjourney, Canva, KI-gestützte Automatisierungen oder Content-Generatoren. Gerade in dieser niedrigsten Risikoklasse ist die Unsicherheit groß: Viele Unternehmen glauben, sie seien nicht betroffen. Doch genau hier greift die
Schulungspflicht nach EU-AI-Act Art. 4
Denn sobald KI-Tools eingesetzt werden, um Inhalte zu erzeugen, Daten zu verarbeiten oder Entscheidungen vorzubereiten – sei es im Marketing, Kundenservice, Vertrieb oder HR –, sind Schulungen verpflichtend. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie die KI selbst entwickelt haben oder ein externes Tool nutzen.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen – ob eigene oder über Drittanbieter wie ChatGPT oder Midjourney – sind laut Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien zu schulen. Wird diese Pflicht ignoriert, kann das schwerwiegende
Rechtliche und finanzielle Folgen
haben. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor: Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können als Bußgeld verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen die KI selbst entwickelt oder nur anwendet. Entscheidend ist, dass es seine Mitarbeitenden entsprechend unterweist – und das auch nachweisen kann.
Hinzu kommt: Auch Geschäftsführer, Projektverantwortliche oder interne Compliance-Beauftragte können unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden – etwa wenn Schulungen grob fahrlässig unterlassen oder ungeeignete Maßnahmen gewählt wurden.
Bronzestatue der Justitia, die eine Waage in der erhobenen linken Hand und ein Schwert in der rechten hält.
Eine Person tippt an einem Laptop auf einem Holztisch, daneben ein Glas Wasser und Pflanzen.
Besonders kritisch wird es, wenn Unternehmen auf Schulungen zurückgreifen, die zwar gut klingen, aber keinen praktischen Bezug zum Alltag der Mitarbeitenden haben oder gar nicht spezifisch für die Anforderungen des EU AI Act konzipiert wurden. Noch gefährlicher: Zertifikatslösungen, die zu allgemein oder zu billig sind, können bei einer Prüfung als nicht ausreichend gelten – und führen dann dazu, dass die Schulungspflicht formal als „nicht erfüllt“ gewertet wird. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie auf die
Richtige Schulung
setzen. Denn je nach Einsatzbereich Ihrer KI können sich die Anforderungen deutlich unterscheiden. Der Markt für AI-Schulungen ist derzeit unübersichtlich – viele Angebote sind überdimensioniert, praxisfern oder schlicht ungeeignet. Prüfen Sie daher genau, welche Schulung zu Ihrem Anwendungsprofil passt – und vermeiden Sie Lösungen, die zu teuer sind oder im schlimmsten Fall kein rechtsgültiges Zertifikat liefern.
Die einfachste und effizienteste Lösung für Ihr Unternehmen
Unsere Schulung ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert, deren Mitarbeitende im geringen oder nicht-hochriskanten Bereich der Schulungspflicht nach EU AI Act Art. 4 unterliegen. Statt komplexer Lernplattformen oder überdimensionierter Angebote bieten wir eine schnelle, klare und rechtssichere Lösung.

Einfach & direkt: Live-Webinar statt komplizierter Plattformen
Viele Anbieter setzen auf E-Learning-Systeme mit mehreren Modulen, Login-Portalen und teils überladenen Inhalten. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt oft zu Rückfragen und Verzögerungen. Unsere Lösung: ein kompaktes, professionell moderiertes Live-Webinar, in dem alle gesetzlich geforderten Inhalte vermittelt werden. Ihre Mitarbeitenden nehmen einfach zum gebuchten Termin teil, folgen dem klaren Ablauf und erhalten im Anschluss das offizielle Teilnahmezertifikat – ohne technische Hürden, ohne Nachbearbeitung, ohne Frust.
Rechtssicher & praxisnah: Schulung nach EU AI Act Art. 4
Unsere Schulung erfüllt exakt die Anforderungen aus Artikel 4 des EU AI Act. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit und Praxisbezug: Wir vermitteln Ihren Mitarbeitenden ein echtes Verständnis für den sicheren Umgang mit KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney oder Automatisierungssystemen. Damit vermeiden Sie nicht nur Bußgelder – sondern steigern auch die digitale Kompetenz Ihrer Teams.
Klar kalkulierbar: Fixtermine & transparente Preise

Wir arbeiten bewusst nicht mit offenen Zeitfenstern oder komplexen Selbstlernsystemen – sondern mit festen, professionell durchgeführten Live-Terminen. Das spart Organisationsaufwand und macht die Schulung für Sie klar kalkulierbar: ein festgelegter Ablauf, ein fester Preis pro Kopf, keine versteckten Zusatzkosten. Besonders für Unternehmen mit wenig Zeit oder knappen Ressourcen ist das die effizienteste Lösung, um gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.
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FAQ

Ist mein Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen?
Ihr Unternehmen fällt unter die KI-Verordnung, sobald bei Ihnen ein KI-System im Einsatz ist. Dazu zählen z. B. generative KI-Anwendungen wie ChatGPT, Microsoft Copilot, Perplexity, Midjourney etc. . In Einzelfällen gibt es Ausnahmen – etwa bei KI-Systemen, die ausschließlich für militärische oder sicherheitstechnische Zwecke verwendet werden. In der Regel gilt jedoch: Unternehmen, die KI einsetzen, müssen die Anforderungen der KI-Verordnung erfüllen.
Ab wann gelten die Vorschriften der KI-Verordnung?
Die KI-Verordnung ist am 1. August 2024 in Kraft getreten. Die Umsetzung erfolgt stufenweise über die nächsten drei Jahre. Einige Regelungen – wie z. B. die KI-Kompetenzpflicht gemäß Artikel 4 KI-VO – greifen bereits ab dem 2. Februar 2025. Weitere Bestimmungen treten gestaffelt nach 12, 24 oder 36 Monaten in Kraft. Die Vorschriften betreffen sämtliche Beteiligte entlang der KI-Wertschöpfungskette, insbesondere Anbieter und Betreiber von KI-Systemen.
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) für mein Unternehmen?
Seit dem 2. Februar 2025 müssen alle Organisationen in der EU, die KI-Systeme nutzen oder bereitstellen – egal ob privatwirtschaftlich, öffentlich oder gemeinnützig – die Anforderungen der KI-Kompetenzpflicht nach Artikel 4 der KI-Verordnung erfüllen. Das bedeutet konkret: Mitarbeitende müssen eine angemessene Fachkenntnis im Umgang mit KI-Systemen besitzen.
Ist eine KI-Schulung meiner Mitarbeiter laut KI-Verordnung wirklich eine Pflicht?
Ja – alle Beschäftigten, die mit KI-Systemen arbeiten, müssen entsprechend geschult sein. Artikel 4 der KI-Verordnung verpflichtet sowohl Anbieter als auch Betreiber von KI-Anwendungen dazu, sicherzustellen, dass ihr Personal über ausreichende KI-Kenntnisse verfügt. Die Qualifizierung des Personals ist ein zentraler Faktor, um den sicheren und kompetenten Umgang mit KI-Systemen zu gewährleisten. Regelmäßige Schulungen gelten daher als notwendig, um das Verständnis im Umgang mit KI zu vertiefen und die gesetzlichen Vorgaben einzuhalten.
Warum ist eine Schulung der Mitarbeitenden im Bereich KI-Kompetenz wichtig?
Unzureichend geschultes Personal stellt ein Risiko für die Compliance dar: Fehler oder Schäden durch falschen KI-Einsatz können zu Haftungsansprüchen gegenüber dem Unternehmen führen. Nur gut geschultes Personal kann das volle Potenzial von KI-Systemen sicher und effizient ausschöpfen.
Welche Folgen drohen, wenn Mitarbeitende keine KI-Schulung erhalten?
Wenn ein Unternehmen keine ausreichende KI-Kompetenz beim Personal sicherstellt, verstößt es gegen die Vorgaben der KI-Verordnung. Dies gilt als sanktionierbare Pflichtverletzung. Solche Defizite – insbesondere im Bereich Compliance und Risikomanagement – sollten vermieden werden. Sie können z. B. zu Schadensersatzforderungen führen, wenn ungeschultes Personal durch fehlerhafte KI-Nutzung einen Schaden bei Dritten verursacht.
Muss ich für alle Mitarbeitenden meines Unternehmens KI-Kenntnisse nachweisen?
Sie müssen sicherstellen, dass alle Personen, die im Rahmen ihres Auftrags KI-Systeme nutzen, über ausreichende Kompetenz im Umgang mit KI verfügen. Das gilt auch für externe Dienstleister. Da sich KI-Systeme schnell weiterentwickeln und künftig voraussichtlich noch mehr Mitarbeitende damit arbeiten werden, empfehlen wir, möglichst frühzeitig das relevante Personal – idealerweise das gesamte Team – entsprechend zu schulen.
Wie lässt sich „ausreichende KI-Kompetenz“ sicherstellen?
Eine eindeutige gesetzliche Definition gibt es bislang nicht. Fachleute sind sich jedoch einig: Regelmäßige Schulungen in den Bereichen Technik, Recht und Ethik sind notwendig. Als Mindeststandard gilt eine grundlegende Basisschulung für alle, die mit KI-Systemen arbeiten.
Welche Möglichkeiten gibt es, die Schulungspflicht zur KI-Kompetenz zu erfüllen?
Neben firmeninternen Schulungen – sofern qualifiziertes Personal vorhanden ist – bieten sich externe Angebote an. Zum Beispiel ermöglicht AAS Live-Webinare inklusive Teilnahmezertifikaten.