Seit August 2024 besteht eine
KI-Pflicht für Unternehmen in der EU
Der EU AI Act verpflichtet alle Unternehmen, die KI-Systeme nutzen oder bereitstellen ihre Mitarbeitenden gemäß Artikel 4 zu schulen. Die Pflicht gilt unabhängig von der Unternehmensgröße.
Ziel ist es, sicherzustellen, dass alle Personen, die mit KI-Systemen arbeiten, deren Risiken, Einschränkungen und Pflichten verstehen. Das betrifft nicht nur Entwickler, sondern vor allem Anwender in Marketing, HR, Vertrieb, Kundenservice und Management.
Unternehmen, die ihrer Schulungspflicht nicht nachkommen, riskieren empfindliche Strafen:
bis zu 35 Mio. € Bußgeld oder 7 % des Jahresumsatzes – ähnlich wie bei der DSGVO.
Auch Einzelpersonen in Leitungsfunktionen können haftbar gemacht werden!
Der EU AI Act teilt KI-Systeme in vier Risikoklassen ein: Verbotene Systeme (z. B. Social Scoring oder manipulative KI), Hochrisiko-Systeme (z. B. im Personalwesen, der Justiz oder bei Kreditentscheidungen), begrenztes Risiko (z. B. interaktive Chatbots) und Systeme mit minimalem Risiko. Letztere umfassen die gängigen Tools, die viele Unternehmen heute bereits im Alltag einsetzen – darunter ChatGPT, Midjourney, Canva, KI-gestützte Automatisierungen oder Content-Generatoren. Gerade in dieser niedrigsten Risikoklasse ist die Unsicherheit groß: Viele Unternehmen glauben, sie seien nicht betroffen. Doch genau hier greift die
Schulungspflicht nach EU-AI-Act Art. 4
Denn sobald KI-Tools eingesetzt werden, um Inhalte zu erzeugen, Daten zu verarbeiten oder Entscheidungen vorzubereiten – sei es im Marketing, Kundenservice, Vertrieb oder HR –, sind Schulungen verpflichtend. Diese Pflicht gilt unabhängig davon, ob Sie die KI selbst entwickelt haben oder ein externes Tool nutzen.
Unternehmen, die KI-Systeme einsetzen – ob eigene oder über Drittanbieter wie ChatGPT oder Midjourney – sind laut Artikel 4 des EU AI Act verpflichtet, ihre Mitarbeitenden im sicheren und verantwortungsvollen Umgang mit diesen Technologien zu schulen. Wird diese Pflicht ignoriert, kann das schwerwiegende
Rechtliche und finanzielle Folgen
haben. Der Gesetzgeber sieht bei Verstößen empfindliche Strafen vor: Bis zu 35 Millionen Euro oder 7 Prozent des weltweiten Jahresumsatzes können als Bußgeld verhängt werden – je nachdem, welcher Betrag höher ist. Dabei spielt es keine Rolle, ob ein Unternehmen die KI selbst entwickelt oder nur anwendet. Entscheidend ist, dass es seine Mitarbeitenden entsprechend unterweist – und das auch nachweisen kann.
Hinzu kommt: Auch Geschäftsführer, Projektverantwortliche oder interne Compliance-Beauftragte können unter Umständen persönlich haftbar gemacht werden – etwa wenn Schulungen grob fahrlässig unterlassen oder ungeeignete Maßnahmen gewählt wurden.
Besonders kritisch wird es, wenn Unternehmen auf Schulungen zurückgreifen, die zwar gut klingen, aber keinen praktischen Bezug zum Alltag der Mitarbeitenden haben oder gar nicht spezifisch für die Anforderungen des EU AI Act konzipiert wurden. Noch gefährlicher: Zertifikatslösungen, die zu allgemein oder zu billig sind, können bei einer Prüfung als nicht ausreichend gelten – und führen dann dazu, dass die Schulungspflicht formal als „nicht erfüllt“ gewertet wird. Deshalb ist es entscheidend, dass Sie auf die
Richtige Schulung
setzen. Denn je nach Einsatzbereich Ihrer KI können sich die Anforderungen deutlich unterscheiden. Der Markt für AI-Schulungen ist derzeit unübersichtlich – viele Angebote sind überdimensioniert, praxisfern oder schlicht ungeeignet. Prüfen Sie daher genau, welche Schulung zu Ihrem Anwendungsprofil passt – und vermeiden Sie Lösungen, die zu teuer sind oder im schlimmsten Fall kein rechtsgültiges Zertifikat liefern.
Die einfachste und effizienteste Lösung für Ihr Unternehmen
Unsere Schulung ist speziell für kleine und mittelständische Unternehmen konzipiert, deren Mitarbeitende im geringen oder nicht-hochriskanten Bereich der Schulungspflicht nach EU AI Act Art. 4 unterliegen. Statt komplexer Lernplattformen oder überdimensionierter Angebote bieten wir eine schnelle, klare und rechtssichere Lösung.
Einfach & direkt: Live-Webinar statt komplizierter Plattformen
Viele Anbieter setzen auf E-Learning-Systeme mit mehreren Modulen, Login-Portalen und teils überladenen Inhalten. Das kostet nicht nur Zeit, sondern führt oft zu Rückfragen und Verzögerungen. Unsere Lösung: ein kompaktes, professionell moderiertes Live-Webinar, in dem alle gesetzlich geforderten Inhalte vermittelt werden. Ihre Mitarbeitenden nehmen einfach zum gebuchten Termin teil, folgen dem klaren Ablauf und erhalten im Anschluss das offizielle Teilnahmezertifikat – ohne technische Hürden, ohne Nachbearbeitung, ohne Frust.
Rechtssicher & praxisnah: Schulung nach EU AI Act Art. 4
Unsere Schulung erfüllt exakt die Anforderungen aus Artikel 4 des EU AI Act. Dabei legen wir besonderen Wert auf Verständlichkeit und Praxisbezug: Wir vermitteln Ihren Mitarbeitenden ein echtes Verständnis für den sicheren Umgang mit KI-Tools wie ChatGPT, Midjourney oder Automatisierungssystemen. Damit vermeiden Sie nicht nur Bußgelder – sondern steigern auch die digitale Kompetenz Ihrer Teams.
Klar kalkulierbar: Fixtermine & transparente Preise
Wir arbeiten bewusst nicht mit offenen Zeitfenstern oder komplexen Selbstlernsystemen – sondern mit festen, professionell durchgeführten Live-Terminen. Das spart Organisationsaufwand und macht die Schulung für Sie klar kalkulierbar: ein festgelegter Ablauf, ein fester Preis pro Kopf, keine versteckten Zusatzkosten. Besonders für Unternehmen mit wenig Zeit oder knappen Ressourcen ist das die effizienteste Lösung, um gesetzliche Anforderungen sicher zu erfüllen.
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FAQ
Ist mein Unternehmen von der KI-Verordnung betroffen?
Ab wann gelten die Vorschriften der KI-Verordnung?
Was bedeutet die KI-Kompetenzpflicht (Art. 4 KI-VO) für mein Unternehmen?
Ist eine KI-Schulung meiner Mitarbeiter laut KI-Verordnung wirklich eine Pflicht?
Warum ist eine Schulung der Mitarbeitenden im Bereich KI-Kompetenz wichtig?
Welche Folgen drohen, wenn Mitarbeitende keine KI-Schulung erhalten?
Muss ich für alle Mitarbeitenden meines Unternehmens KI-Kenntnisse nachweisen?
Wie lässt sich „ausreichende KI-Kompetenz“ sicherstellen?
Welche Möglichkeiten gibt es, die Schulungspflicht zur KI-Kompetenz zu erfüllen?