EU-AI-ACT Art. 4
Die effizienteste lösung für kmu und mittelständische unternehmen
Erfüllen Sie Ihre Schulungspflicht nach dem EU-AI-Act Art. 4 - praxisnah, rechtssicher und zertifiziert.
Nach dem aktuellen Gesetzesstand sind alle Unternehmen, die KI betreiben oder anbieten verpflichtet Ihre Mitarbeiter in Sachen KI zu schulen. Der EU-AI-Act ist bereits seitdem 1. August 2024 in Kraft getreten.
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter in Ihrem Unternehmen nutzen KI‑Tools wie ChatGPT sehr häufig – Studien zeigen Nutzungquoten zwischen 20 % und 40 %, in bestimmten Funktionen sogar rund 41 %, oft ohne Wissen der Geschäftsführung. Damit liegt eine Schulungspflicht nach Artikel 4 des EU‑AI‑Acts vor – unabhängig von Unternehmensgröße. Verpassen Sie diese Schulung, drohen ab dem 2. August 2025 zivilrechtliche Haftungsrisiken bei Schäden durch KI‑Fehlgebrauch; schwerwiegende Verstöße können Bußgelder bis zu 35 Mio € oder 7 % des globalen Umsatzes zur Folge haben. Unternehmen sollten aktiv KI‑Nutzungsrichtlinien etablieren und Mitarbeitende schulen – nur so lässt sich Haftung vermeiden
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Einmalige Zahlung. Preis variiert nach Anzahl der Teilnehmer,